GKV-Präventionsleistungen wurden 2026 durch das Präventionsgesetz aktualisiert: Krankenkassen erstatten jetzt bis zu 150 Euro jährlich für zertifizierte Präventionskurse, darunter erstmals auch vollständig digitale Angebote. Für GKV-versicherte Ärzte in der Weiterbildung sind dies sinnvolle Ergänzungen zur Gesunderhaltung im stressreichen Krankenhausalltag.

Hintergrund

Gesetzlich ist die GKV zur Förderung von Primärprävention verpflichtet (§20 SGB V). 2026 haben die großen Krankenkassen ihr Portfolio an förderfähigen Kursen erweitert: Yoga, Stressbewältigung, digitale Kursformate und Ernährungsberatung sind jetzt breiter erstattungsfähig. Einige Krankenkassen erstatten sogar mehr als die Mindestgrenze von 75 Euro pro Kurs.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der PKV-Vollversicherung sind von diesen GKV-Regelungen nicht betroffen. PKV-Tarife erstatten Präventionsleistungen eigenständig und oft in einem anderen Umfang. Ärzte sollten die Erstattungskonditionen ihres konkreten PKV-Tarifs prüfen.

Ärzteversichert berät Ärzte sowohl zu GKV-Präventionsleistungen als auch zu PKV-Tarifmerkmalen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.

GKV-Präventionsleistungen wurden 2026 auf bis zu 150 Euro jährlich ausgeweitet und umfassen erstmals vollständig digitale Kursformate. GKV-versicherte Ärzte sollten diese Erstattungen aktiv nutzen.

Quellen: SGB V §20; GKV-Spitzenverband, Präventionsbericht 2025; Bundesministerium für Gesundheit, Leitfaden Primärprävention 2025.

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