Ärzte als GKV-Versicherte berichten, dass sie Präventionsleistungen ihrer Krankenkasse oft nicht kennen oder nicht aktiv nutzen, obwohl die Erstattungen für Sportkurse, Rückentraining oder Stressbewältigung jährlich mehrere hundert Euro ausmachen können. Wer den Antrag korrekt stellt und zertifizierte Kurse wählt, bekommt meist den vollen Erstattungsbetrag ohne Diskussion.
Hintergrund
Der häufigste Tipp aus der Praxis: Vor Kursbeginn bei der Krankenkasse prüfen, ob der spezifische Kurs förderfähig ist. Nicht jeder Yogakurs ist nach den §20-Kriterien des SGB V zertifiziert. Apps wie Headspace oder bestimmte Online-Fitnessprogramme sind bei einigen Kassen erstattungsfähig, bei anderen nicht. Ein kurzes Telefonat vorab klärt die Frage und verhindert Enttäuschungen.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte erhalten Präventionsleistungen nicht nach GKV-Regelungen. Hier gelten tarif-individuelle Bedingungen, die oft weniger standardisiert sind.
Ärzteversichert erklärt sowohl GKV- als auch PKV-versicherten Ärzten, welche Präventionsleistungen sie nutzen können und wie die Erstattung korrekt beantragt wird.
GKV-versicherte Ärzte lassen Präventionserstattungen oft ungenutzt. Mit dem richtigen Antrag und zertifizierten Kursen sind 150 Euro oder mehr jährlich erstattungsfähig.
Quellen: SGB V §20; GKV-Spitzenverband, Präventionsbericht 2025; Krankenkassenvergleich.de, Präventionsleistungstest 2025.
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