Die Arztpraxis als Kapitalanlage wird 2026 durch aktualisierte Unternehmensbewertungsstandards und veränderte steuerliche Rahmenbedingungen bei Praxisübertragungen beeinflusst, insbesondere durch die Reform der Goodwill-Abschreibung und neue Regelungen zur Einbringung von Einzelpraxen in medizinische Versorgungszentren. Gleichzeitig nimmt das Interesse von Private-Equity-Investoren an Arztpraxen weiter zu.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte sehen ihre Praxis traditionell sowohl als Einkommensquelle als auch als Altersvorsorge durch den späteren Verkauf. 2026 haben mehrere KBV-Beschlüsse die Bewertungsformeln für kassenärztliche Praxen aktualisiert und einen neuen Korrekturfaktor für sinkende Patientenzahlen in bestimmten Fachgebieten eingeführt.
Wann gilt das nicht?
Praxen in strukturschwachen Regionen oder mit sehr spezialisiertem Leistungsspektrum sind von den allgemeinen Bewertungsformeln abzuweichen. Wer eine Praxis ausschließlich als operatives Einkommensinstrument ohne Verkaufsabsicht nutzt, muss die Kapitalanlageperspektive weniger stark gewichten.
Ärzteversichert berät Ärzte zu einer ganzheitlichen Finanzplanung, die den Praxiswert als Baustein der Altersvorsorge realistisch berücksichtigt.
Die Arztpraxis als Kapitalanlage unterliegt 2026 aktualisierten Bewertungsstandards. Ärzte sollten ihren Praxiswert regelmäßig überprüfen und in die langfristige Altersvorsorgeplanung einbeziehen.
Quellen: KBV, Praxisbewertungsrichtlinien 2025; Bundesministerium für Finanzen, Steuerreform 2026; IDW, Unternehmensbewertungsstandard S1 2024.
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