Die Arztpraxis als Kapitalanlage bietet den Vorteil, dass Praxisausgaben als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können und beim Verkauf ein Goodwill-Erlös die Altersvorsorge ergänzt. Der entscheidende Nachteil liegt in der Illiquidität: Eine Praxis kann nicht schnell und flexibel verkauft werden, und der Marktwert hängt von Faktoren außerhalb des Arzt-Einflusses ab.

Hintergrund

Vorteile: Betriebsausgabenabzug, Goodwill als Altersvorsorgebaustein, Möglichkeit zur Immobilien-Kombination (Eigenbesitz der Praxisimmobilie), Beteiligung an MVZ-Strukturen als Renditeoption. Nachteile: Illiquidität, Abhängigkeit von Kassensitzwert und Nachfrage, keine Diversifikation, emotionale Bindung erschwert objektive Bewertung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die bewusst keine Betriebsvermögensperspektive verfolgen und ausschließlich angestellt arbeiten möchten, müssen die Praxis nicht als Kapitalanlage betrachten. Für sie sind alternative Anlageformen wie ETFs oder Immobilien besser geeignet.

Ärzteversichert berät Ärzte zu einer diversifizierten Altersvorsorgestrategie, die den Praxiswert realistisch einbezieht und mit weiteren Anlageklassen ergänzt.

Die Praxis als Kapitalanlage bietet steuerliche Vorteile und Renditepotenzial, ist aber illiquide und schwer bewertbar. Eine diversifizierte Altersvorsorge sollte die Praxis ergänzen, nicht ersetzen.

Quellen: KBV, Praxisbewertungsrichtlinien 2025; Bundesministerium für Finanzen, Steuerleitfaden Ärzte 2025; IDW, Standard S1 Unternehmensbewertung 2024.

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