Ärzte, die Praxis-Benchmarking konsequent eingesetzt haben, berichten regelmäßig von Honoraroptimierungen im ersten Jahr von 10 bis 25 Prozent, weil der strukturierte Vergleich bislang unentdeckte Abrechnungslücken bei selten verwendeten GOÄ-Positionen oder EBM-Leistungen aufdeckt. Die häufigste Überraschung: bestimmte Leistungen werden erbracht, aber nicht abgerechnet.
Hintergrund
Ein typisches Beispiel: Ein Internist erkennt im Benchmarking, dass er im Vergleich zu seiner Fachgruppe deutlich seltener die Langzeit-EKG-Auswertung abrechnet, obwohl er sie genauso häufig durchführt. Ursache: die Ziffer wurde jahrelang in der Quartalsabrechnung systematisch vergessen. Die Korrektur bringt 8.000 Euro mehr Jahreshonorar.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Sonderzulassungsgebieten oder mit ungewöhnlichem Patientenmix sollten Benchmarking-Ergebnisse nicht unkritisch übernehmen. Hier sind die Referenzgruppen oft zu heterogen für valide Vergleiche.
Ärzteversichert empfiehlt ergänzend zum Honorar-Benchmarking eine Überprüfung der Betriebskosten und Versicherungsstruktur, um das wirtschaftliche Gesamtbild der Praxis zu optimieren.
Praxis-Benchmarking deckt systematisch Honoraroptimierpotenzial auf. Ärzte berichten von 10 bis 25 Prozent Steigerung im ersten Jahr durch korrigierte Abrechnungslücken.
Quellen: KBV, Abrechnungsstatistik 2024; Stiftung Gesundheit, Praxisbenchmarking-Studie 2025; Ärztekammer Bayern, Abrechnungsberatung 2024.
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