Praxis-Erweiterungen durch Hinzunahme neuer Behandlungsräume, Zweigpraxisgründungen oder Partnerschaftserweiterungen unterliegen 2026 aktualisierten Zulassungsregeln der Kassenärztlichen Vereinigungen und neuen Förderprogrammen für die Niederlassung in unterversorgten Gebieten. Gleichzeitig haben sich die Finanzierungskonditionen für Praxisinvestitionen durch veränderte Zinsniveaus angepasst.

Hintergrund

Die KBV hat 2026 die Möglichkeiten zur genehmigten Zweigpraxisgründung erweitert, um Ärztemangel in ländlichen Regionen zu begegnen. Neu ist auch, dass Ärzte in Fördergebieten Investitionszuschüsse von bis zu 50.000 Euro für Praxiserweiterungen erhalten können. Gleichzeitig bieten KfW-Programme günstiger Zinsen für Praxiserweiterungskredite in Regionen mit Versorgungsdefizit.

Wann gilt das nicht?

Praxiserweiterungen in überversorgten Gebieten erhalten keine besonderen Förderungen und unterliegen restriktiveren Zulassungsprüfungen durch den Zulassungsausschuss.

Ärzteversichert berät Ärzte bei der Praxiserweiterung zur passenden Absicherung durch Praxisausfallversicherung und erweiterte Berufshaftpflicht für neue Behandlungsfelder.

Praxis-Erweiterungen 2026 profitieren von neuen Förderprogrammen für Landärzte und erweiterten Zweigpraxisregeln. Die Finanzierung ist durch aktuelle KfW-Programme für unterversorgte Gebiete besonders attraktiv.

Quellen: KBV, Zulassungsverordnung 2026; KfW, Förderprogramme Gesundheitsversorgung 2025; Bundesministerium für Gesundheit, Landarztprogramm 2025.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →