Ärzte, die eine Praxiserweiterung vorgenommen haben, berichten übereinstimmend, dass der Genehmigungsprozess bei der Kassenärztlichen Vereinigung länger dauert als geplant, oft sechs bis zwölf Monate statt der erhofften drei. Der wichtigste Tipp: Frühzeitig mit der KV kommunizieren, bevor Investitionen getätigt werden.
Hintergrund
Ein typisches Erfahrungsmuster: Arzt plant Zweigpraxis zum Quartalsbeginn, stellt fest, dass der Zulassungsausschuss nur viermal jährlich tagt, und verliert dadurch ein Quartal. Gleichzeitig berichten Ärzte, die eine Partnerschaft mit einem weiteren Arzt eingegangen sind, von erheblichem Synergiepotenzial bei Betriebskosten und Dienstplanung.
Wann gilt das nicht?
Für rein privatärztliche Praxiserweiterungen ohne kassenärztliche Zulassung entfallen die KV-Genehmigungsverfahren. Hier ist das Prozedere deutlich einfacher und schneller.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Praxiserweiterung mit einer Überprüfung der notwendigen Versicherungsanpassungen, von der Praxisinventar- bis zur Berufshaftpflichtversicherung.
Praxiserweiterungen dauern durch KV-Genehmigungsverfahren oft länger als geplant. Frühzeitige Kommunikation mit der KV und frühzeitige Anpassung der Betriebsversicherungen sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren.
Quellen: KBV, Zulassungsverfahrensleitfaden 2025; Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Praxisberatung 2024; Ärzteblatt, Praxiserweiterungsberichte 2024.
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