Ärzte, die nach einem Schadensfall (Brand, Einbruch, Wasserschaden) ihre Inventarversicherung in Anspruch genommen haben, berichten häufig von einer unerwarteten Unterversicherungssituation: Die Versicherungssumme wurde beim Abschluss vor zehn oder fünfzehn Jahren festgelegt und seither nie angepasst, während die Praxisausstattung durch neue Medizingeräte erheblich an Wert gewonnen hat.

Hintergrund

Der wichtigste Tipp aus Schadensfall-Erfahrungen: Alle drei Jahre den Wiederherstellungswert der gesamten Praxisausstattung neu schätzen und die Versicherungssumme entsprechend anpassen. Dies kann oft in einem kurzen Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvermittler erledigt werden. Einige Versicherungen bieten automatische Wertsteigerungsklauseln an.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit sehr wenig eigenem Inventar und primär gemietem Equipment profitieren kaum von einer umfangreichen Inventarversicherung. Hier ist eine genauere Prüfung der tatsächlich versicherungspflichtigen Gegenstände sinnvoll.

Ärzteversichert bietet Ärzten eine kostenlose Überprüfung der Praxis-Inventarversicherung an und prüft, ob aktuelle Versicherungssummen den Wiederbeschaffungswerten entsprechen.

Unterversicherung ist das häufigste Problem bei Praxis-Inventarversicherungen. Alle drei Jahre sollte die Versicherungssumme an aktuelle Wiederbeschaffungswerte angepasst werden.

Quellen: GDV, Sachversicherungsreport 2025; Stiftung Warentest, Versicherungsberatung 2025; KBV, Praxisausstattungsreport 2024.

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