Praxisausfallversicherungen haben sich 2026 in zwei Bereichen entwickelt: Erstens haben nach der Pandemie-Erfahrung mehr Anbieter Klauseln für behördlich angeordnete Praxisschließungen aufgenommen, allerdings meist mit engen Ausschlüssen für Pandemien. Zweitens bieten modernere Tarife jetzt standardmäßig Cyberangriffe als versicherten Betriebsunterbrechungsgrund.
Hintergrund
Eine Praxisausfallversicherung leistet bei krankheits- oder unfallbedingter Praxisschließung des Inhabers ein Tagegeld oder ersetzt entgangenes Honorar. 2026 beträgt das durchschnittliche versicherbare Tagegeld 500 bis 2.000 Euro. Neu ist die Erweiterung auf technische Ausfälle der TI und Cyberangriffe auf die Praxissoftware als Auslöser.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in einem Anstellungsverhältnis arbeiten und keine eigene Praxis betreiben, benötigen keine Praxisausfallversicherung. Für sie ist stattdessen eine Krankentagegeldversicherung die richtige Absicherung.
Ärzteversichert überprüft die Praxisausfallversicherung niedergelassener Ärzte auf aktuelle Ausschlüsse und berät zur optimalen Absicherung bei Betriebsunterbrechungen.
Praxisausfallversicherungen 2026 decken mehr Schadensursachen ab, darunter Cyberangriffe und TI-Ausfälle. Ärzte sollten prüfen, ob ihre Police diese modernen Risiken einschließt.
Quellen: GDV, Betriebsunterbrechungsversicherungsreport 2025; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Pandemieklauseln 2025; KBV, Praxisversicherungen Leitfaden 2025.
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