Die Praxisausfallversicherung bietet dem niedergelassenen Arzt den entscheidenden Vorteil, dass laufende Praxiskosten bei krankheitsbedingter Abwesenheit weiter bezahlt werden und keine Notauflösung der Praxis notwendig wird. Der wesentliche Nachteil ist die Karenzzeit, innerhalb der keine Leistung gezahlt wird und der Arzt die Kosten selbst tragen muss.

Hintergrund

Vorteile: Praxiserhalt bei Erkrankung, finanzielle Sicherheit für das Praxisteam, kombinierbar mit Krankentagegeld und BU, breites Schadensspektrum. Nachteile: Karenzzeiten von 6 bis 12 Wochen, Tagegeld-Obergrenzen, keine Leistung bei geplanten Abwesenheiten wie Urlaub, Beitragskosten erhöhen Betriebskosten.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im reinen Anstellungsverhältnis brauchen keine Praxisausfallversicherung. Auch Ärzte, die bereits eine umfassende BU mit Einkommensabsicherung haben und keine nennenswerten laufenden Praxisfixkosten besitzen, müssen die Notwendigkeit individuell prüfen.

Ärzteversichert prüft für niedergelassene Ärzte, ob die bestehende Absicherung aus Praxisausfall, Krankentagegeld und BU alle relevanten Ausfallszenarien abdeckt.

Die Praxisausfallversicherung ist für niedergelassene Ärzte unverzichtbar. Sie deckt laufende Praxiskosten bei Erkrankung, hat aber Karenzzeiten, die durch eine Liquiditätsreserve überbrückt werden müssen.

Quellen: GDV, Betriebsunterbrechungsversicherungsreport 2025; Stiftung Warentest, Praxisversicherungen 2025; KBV, Leitfaden Praxisabsicherung 2025.

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