Praxisbewertungen folgen 2026 einem aktualisierten Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) und berücksichtigen stärker als früher den Digitalisierungsgrad der Praxis, die Qualität des Patientenstamms und die regionale Nachfragelage nach dem jeweiligen Fachgebiet. Praxen mit vollständiger elektronischer Dokumentation und hohem Privatpatientenanteil werden tendenziell höher bewertet.

Hintergrund

Die traditionelle Ertragswertmethode bleibt das Hauptverfahren für Praxisbewertungen. Neu ist 2026 der KBV-Korrekturfaktor für die Altersstruktur des Patientenstamms: Ein Patientenstamm mit hohem Anteil an Patienten über 70 Jahren wird wegen geringerer Übertragbarkeit niedriger gewichtet. Umgekehrt werden Praxen mit jungem, aktivem Patientenstamm höher bewertet.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung werden nach anderen Maßstäben bewertet, da kein Kassensitz übertragen wird und der Wert primär aus dem Privatpatienten-Stamm und der Spezialisierung besteht.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die eine Praxisbewertung benötigen, diese durch einen unabhängigen Gutachter nach IDW-Standard durchführen zu lassen, um eine valide Grundlage für Verkaufsverhandlungen zu haben.

Praxisbewertungen 2026 gewichten Digitalisierungsgrad und Patientenstammqualität stärker. Eine professionelle Bewertung nach IDW S1 ist die Grundlage für erfolgreiche Verkaufsverhandlungen.

Quellen: IDW, Bewertungsstandard S1 2024; KBV, Praxisbewertungsformel 2026; Bundesärztekammer, Goodwill-Leitfaden 2025.

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