Praxisfinanzierungen bieten den Vorteil, dass eine Niederlassung ohne vollständiges Eigenkapital möglich ist und der Aufbau einer wirtschaftlich stabilen Praxis früher beginnen kann. Der wesentliche Nachteil liegt in der langfristigen Zinsbelastung und dem Kreditrisiko, wenn die Praxis nicht die erwarteten Honorarumsätze erreicht.
Hintergrund
Vorteile: Niederlassung ohne vollständiges Eigenkapital, Hebeleffekt durch Fremdkapital, steuerlich absetzbare Zinsen, spezialisierte Arztfinanzierungen mit arztgerechten Tilgungsplänen. Nachteile: Zinsbelastung reduziert verfügbares Einkommen, Haftungsrisiko bei Zahlungsausfall, Abhängigkeit von Kreditgebern, komplexe Rückzahlungsplanung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausreichendem Eigenkapital aus Erbschaften, frühzeitigem Sparen oder Partnerschaftserlösen sollten eine Vollfinanzierung aus eigenen Mitteln prüfen, um langfristige Zinskosten zu sparen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, eine Praxisfinanzierung immer mit einer BU-Versicherung und Praxisausfallversicherung zu kombinieren, um das Kreditrisiko vollständig abzusichern.
Praxisfinanzierungen ermöglichen die Niederlassung auch ohne Eigenkapital, müssen aber durch BU und Praxisausfallversicherung vollständig abgesichert sein. Zinsen sind steuerlich absetzbar.
Quellen: Deutsche Apothekerbank, Ärztefinanzierung 2025; KfW, Gründerförderprogramme 2026; Bundesministerium für Finanzen, Steuerleitfaden Ärzte 2025.
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