Eine Praxisgründung bietet Ärzten den klaren Vorteil vollständiger unternehmerischer Freiheit: Standort, Spezialisierung, Teamgröße und Behandlungsschwerpunkte können frei gewählt werden. Der wesentliche Nachteil liegt in den erheblichen Anlaufkosten, dem hohen Planungsaufwand und der vollständigen unternehmerischen Verantwortung, die mit dem Arbeitgeberstatus verbunden ist.
Hintergrund
Vorteile: vollständige Entscheidungsfreiheit, höheres Einkommenspotenzial als im Anstellungsverhältnis, Praxiswert als Altersvorsorge, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Nachteile: Anlaufkosten von typischerweise 150.000 bis 400.000 Euro, hoher Planungsaufwand, Arbeitgeberpflichten für Personal, kein geregeltes Gehalt in der Anlaufphase.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die unternehmerische Verantwortung meiden möchten oder in Fachrichtungen tätig sind, die primär im klinischen Bereich angesiedelt sind, sind besser in einem Anstellungsverhältnis aufgehoben. Eine Praxisgründung erfordert den unternehmerischen Grundwillen.
Ärzteversichert begleitet Praxisgründer mit einem vollständigen Versicherungspaket ab dem ersten Betriebstag und unterstützt bei der Liquiditätsplanung für die kritische Anlaufphase.
Praxisgründungen bieten maximale Freiheit und Einkommenspotenzial, erfordern aber 150.000 bis 400.000 Euro Anlaufkosten, unternehmerischen Willen und eine vollständige Versicherungsabsicherung von Tag eins an.
Quellen: KBV, Praxisgründungsleitfaden 2025; Bundesärztekammer, Niederlassungsstatistik 2024; Stiftung Gesundheit, Praxisgründungsreport 2024.
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