Praxissoftware muss 2026 vollständige Kompatibilität mit allen TI-Pflichtanwendungen nachweisen: eRezept, eAU, ePA (elektronische Patientenakte) und die neue TI 2.0-Infrastruktur sind seit Beginn 2026 Pflicht für alle zugelassenen Praxen. Software, die diese Funktionen nicht vollständig unterstützt, führt zu Abrechnungsproblemen und Sanktionen durch die KV.
Hintergrund
Die KBV hat 2026 eine überarbeitete Zertifizierungsliste für Praxisverwaltungssoftware (PVS) herausgegeben. Anbieter wie Medistar, CGM, Dampsoft und TomDoc haben ihre Produkte entsprechend aktualisiert. Neue Features für 2026: KI-gestützte Diagnose-Codevorschläge, automatisierte Abrechnungsoptimierung und Cloud-basierte Datensicherung mit deutschem Serverstandort.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung sind nicht an die KV-zertifizierten PVS-Anforderungen gebunden und können freier bei der Softwareauswahl entscheiden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei der Softwareauswahl auch auf DSGVO-konforme Datenhaltung und Backup-Strategien zu achten, die Cyber-Versicherungsanforderungen erfüllen.
Praxissoftware muss 2026 vollständig TI-kompatibel sein und eRezept, eAU sowie TI 2.0 unterstützen. Nicht zertifizierte Software führt zu Abrechnungsproblemen und KV-Sanktionen.
Quellen: KBV, PVS-Zertifizierungsliste 2026; gematik GmbH, TI 2.0-Spezifikation 2025; Bundesgesundheitsministerium, Digitalisierungsgesetz 2025.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →