Die GOÄ-Novelle 2026 ist die wichtigste Änderung für die Privatabrechnung: Neue Leistungsziffern für telemedizinische Leistungen, höhere Grundbeträge und klarere Steigerungsfaktor-Regeln ermöglichen Ärzten eine rechtssichere Honoraroptimierung.

Hintergrund

Die überarbeitete GOÄ 2026 enthält erstmals explizite Ziffern für Videosprechstunden und digitale Arzt-Patient-Kommunikation. Gleichzeitig wurden die analogen Bewertungen für technische Leistungen wie Ultraschall und endoskopische Eingriffe angepasst. Ärzte, die ihre Abrechnungsstruktur jetzt überprüfen, können Honorarsteigerungen von 10 bis 20 Prozent erzielen, ohne den Steigerungsfaktor zu erhöhen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich gesetzlich versicherte Patienten behandeln, sind von der GOÄ nicht betroffen und profitieren nicht von diesen Änderungen. Für Selbstzahlerleistungen außerhalb der PKV gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Ärzteversichert empfiehlt, im Zuge der GOÄ-Novelle auch den Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz zu überprüfen, da neue Leistungsbereiche neue Risikoprofile mitbringen können.

Die GOÄ-Novelle 2026 bringt neue Ziffern für Telemedizin und höhere Grundbeträge. Ärzte sollten ihre Abrechnungsstruktur jetzt anpassen, um das volle Optimierungspotenzial zu nutzen.

Quellen: Bundesärztekammer, GOÄ-Novelle 2026; PKV-Verband, Honorarstatistik 2025; Deutsches Ärzteblatt, Abrechnungspraxis 2025.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →