Private Rentenversicherungen bieten Ärzten den Vorteil einer garantierten lebenslangen Rente und steuerlicher Begünstigung durch das Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung. Der wesentliche Nachteil liegt in der Inflexibilität der Beiträge, niedrigen Garantieverzinsungen und geringeren Renditen im Vergleich zu reinen Fondsanlagen.
Hintergrund
Vorteile: Schutz vor Langlebigkeitsrisiko durch lebenslange Rentenzahlung, Steueraufschub während der Ansparphase, Halbeinkünfteverfahren in der Auszahlungsphase, optional mit Hinterbliebenenschutz kombinierbar. Nachteile: Klassische Rentenversicherungen erzielen nach Kosten selten mehr als 2 bis 3 Prozent Rendite, hohe Abschlusskosten in den ersten Jahren, und das eingezahlte Kapital ist bei Tod vor Rentenbeginn oft nicht vollständig vererbbar.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in ein gut dotiertes Versorgungswerk mit hoher Rentenleistung einzahlen, haben möglicherweise keine wesentliche Rentenlücke mehr und brauchen keine zusätzliche private Rentenversicherung.
Ärzteversichert empfiehlt, die private Rentenversicherung in den Gesamtkontext der Altersvorsorge einzubetten und sie mit anderen Absicherungsbausteinen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren.
Die private Rentenversicherung sichert Ärzte gegen das Langlebigkeitsrisiko ab und bietet Steuervorteile. Als alleinige Altersvorsorge reicht sie aber nicht, als Ergänzung zum Versorgungswerk ist sie sinnvoll.
Quellen: GDV, Lebensversicherungsstatistik 2025; Deutsche Ärztebank, Altersvorsorge-Studie 2025; BMF, Einkommensteuergesetz §20 EStG 2025.
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