Die GOÄ-Novelle 2026 ist die bedeutendste Änderung in der Privatliquidation seit Jahrzehnten: Aktualisierte Punktwerte, neue Leistungsziffern für digitale Kommunikation und klarere Vorgaben zur Begründung erhöhter Steigerungsfaktoren ändern die Abrechnungsgrundlage für alle Ärzte mit Privatpatienten.
Hintergrund
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Telemedizinische Leistungen erhalten erstmals eigene GOÄ-Ziffern statt analoger Bewertungen, Laborleistungen wurden in der Bewertung aktualisiert, und die Begründungspflicht bei Steigerungsfaktoren über dem Regelsatz 2,3 wurde präzisiert. Ärzte, die bisher analog abgerechnet haben, sollten ihre Abrechnungsroutinen bis Ende 2026 auf die neuen Ziffern umstellen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich gesetzlich versicherte Patienten behandeln, sind nicht von der GOÄ betroffen. Gleiches gilt für Kliniken mit angestellten Ärzten ohne Privatliquidationsrecht.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, im Rahmen der GOÄ-Umstellung auch den Berufshaftpflicht-Schutz zu prüfen, da neue Leistungsbereiche neue Haftungsszenarien mitbringen können.
Die GOÄ-Novelle 2026 reformiert die Privatliquidation grundlegend mit neuen Ziffern für Telemedizin und aktualisierten Punktwerten. Ärzte sollten ihre Abrechnungsroutinen zeitnah anpassen.
Quellen: Bundesärztekammer, GOÄ-Novelle 2026; PKV-Verband, Honorarstatistik 2025; Deutsches Ärzteblatt, GOÄ-Reform 2026.
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