Die Privatliquidation nach GOÄ erzielt je nach Fachgebiet und Steigerungsfaktor zwei- bis dreimal höhere Honorare als die vergleichbare GKV-Abrechnung, erfordert aber eine sorgfältige Dokumentation und eine patientennahe Kommunikation, um Einsprüche zu vermeiden.
Hintergrund
Vorteile: Honorare deutlich über GKV-Niveau, Flexibilität bei der Leistungsgestaltung, kein Budgetrisiko wie in der KV-Abrechnung, schnellere Zahlungseingänge ohne Quartalspauschalen. Nachteile: Erhöhter Dokumentationsaufwand, Begründungspflicht bei Steigerungsfaktoren über 2,3, Einspruchsrisiko durch PKV-Erstatter, und der Aufwand für Mahnverfahren bei säumigen Selbstzahlern.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne Privatliquidationsrecht profitieren nicht direkt. Bei rein kassenärztlicher Tätigkeit entfällt die Privatliquidation vollständig, sodass diese Überlegungen nur für Ärzte mit gemischter oder rein privater Praxis relevant sind.
Ärzteversichert berät Ärzte bei allen Fragen rund um die berufliche Absicherung, die mit einem hohen Privatpatientenanteil und entsprechend höherem Honorar einhergehen.
Privatliquidation ermöglicht Honorare zwei- bis dreimal über GKV-Niveau ohne Budgetdeckel. Der Mehraufwand durch Dokumentation und Begründungspflichten amortisiert sich durch die höheren Einnahmen schnell.
Quellen: Bundesärztekammer, GOÄ-Kommentar 2025; KBV, Honorarvergleich GKV/PKV 2025; PKV-Verband, Erstattungsstatistik 2025.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →