Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die Deutschland 2026 umsetzt, erweitert die Produkthaftung erstmals auf digitale Produkte und Software: Arztpraxen, die Apps, Softwaremodule oder angepasste Medizingeräte einsetzen, können damit in die Produkthaftung einbezogen werden.

Hintergrund

Konkret betrifft dies Praxen, die selbst entwickelte Patientenapps, angepasste Praxisverwaltungssoftware oder Medizingeräte unter eigenem Label einsetzen. Die neue Richtlinie macht es für Geschädigte leichter, Schadensersatz zu fordern, indem die Beweislast teilweise auf den Hersteller verlagert wird. Für die meisten niedergelassenen Ärzte, die ausschließlich zertifizierte Fremdprodukte nutzen, ändert sich wenig, sie sollten aber ihre Praxishaftpflicht auf den aktuellen Haftungsrahmen überprüfen.

Wann gilt das nicht?

Arztpraxen, die ausschließlich CE-zertifizierte Medizingeräte und kommerzielle Softwarelösungen verwenden, ohne eigene Anpassungen oder Eigenentwicklungen, sind von der erweiterten Produkthaftung nicht direkt betroffen.

Ärzteversichert prüft für Arztpraxen, ob die bestehende Betriebshaftpflicht die neuen Produkthaftungsrisiken aus digitalen Lösungen abdeckt und empfiehlt eine Deckungserweiterung wo nötig.

Die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2026 betrifft Arztpraxen mit digitalen Eigenentwicklungen direkt. Praxen mit ausschließlich zertifizierten Fremdprodukten sollten aber dennoch ihre Haftpflichtdeckung überprüfen.

Quellen: EU-Kommission, Produkthaftungsrichtlinie 2026; Bundesjustizministerium, Umsetzungsgesetz 2026; GDV, Produkthaftpflicht-Leitfaden 2025.

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