Ärzte, die mit Produkthaftpflichtansprüchen konfrontiert wurden, berichten, dass die häufigste Ursache nicht ein defektes Produkt ist, sondern eine unvollständige Dokumentation der Patientenaufklärung über Risiken und Kontraindikationen bei Medizinprodukten.

Hintergrund

Die wichtigsten Erfahrungen aus der Praxis: Erstens sollte jede Anwendung eines Medizinprodukts mit einer kurzen Dokumentation in der Akte belegt werden. Zweitens schützt die Aufbewahrung der Geräte-Chargenaufkleber im Patientendossier bei späteren Rückverfolgungsansprüchen erheblich. Drittens ist die lückenlose Wartungsdokumentation nach Medizinproduktegesetz nicht nur Pflicht, sondern entscheidend für die Haftungsverteilung zwischen Arzt und Hersteller.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in reinen Beratungspraxen ohne invasive Medizinprodukte oder eigenständige Geräteanwendungen haben ein deutlich geringeres Produkthaftpflichtrisiko. Hier ist die Berufshaftpflicht die relevante Absicherung.

Ärzteversichert überprüft für Arztpraxen alle Versicherungsbausteine auf Produkthaftpflichtrisiken und empfiehlt die optimale Deckungskombination.

Produkthaftpflichtrisiken in der Praxis entstehen oft durch Dokumentationslücken bei Medizingeräten, nicht durch die Produkte selbst. Lückenlose Dokumentation ist der wichtigste Schutz.

Quellen: Bundesärztekammer, Medizinprodukterecht 2025; GDV, Produkthaftpflicht-Leitfaden 2025; DIMDI, Medizinproduktegesetz MPG 2025.

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