Die Produkthaftpflichtversicherung bietet Arztpraxen den klaren Vorteil, Schadensersatzansprüche durch fehlerhafte Medizinprodukte oder deren unsachgemäße Anwendung abzudecken. Der wesentliche Nachteil liegt in der komplexen Deckungsdefinition: Ohne präzise vertragliche Vereinbarung sind viele Schadensfälle ausgeschlossen.
Hintergrund
Vorteile: Schutz vor Personenschäden durch Medizinprodukte, Übernahme der Rechtsverteidigung, Schutz vor Rückrufkosten. Nachteile: Viele Standardpolicen schließen Software, digitale Produkte und Eigenentwicklungen aus, was eine explizite Erweiterung erfordert. Außerdem müssen Selbstbehalte und Deckungssummen regelmäßig an das aktuelle Produktportfolio der Praxis angepasst werden.
Wann gilt das nicht?
Reine Beratungspraxen ohne physische Medizinprodukte benötigen keine spezialisierte Produkthaftpflicht, da die Berufshaftpflicht die wesentlichen Risiken abdeckt.
Ärzteversichert analysiert für Arztpraxen, welche Produkthaftpflichtrisiken durch bestehende Betriebshaftpflicht-Policen abgedeckt sind und wo Lücken bestehen.
Produkthaftpflicht schützt Arztpraxen vor Schadensersatzansprüchen durch Medizinprodukte. Entscheidend ist eine präzise Deckungsdefinition, die auch Software und digitale Anwendungen einschließt.
Quellen: GDV, Produkthaftpflicht-Leitfaden 2025; EU-Kommission, Produkthaftungsrichtlinie 2026; Bundesärztekammer, Medizinprodukterecht 2025.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →