Die GKV-Richtlinien für Prophylaxeleistungen wurden 2026 erweitert: Zahnärzte können für Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko, Parodontitis-Vorerkrankung oder Implantatversorgung nun eine intensivierte Professionelle Zahnreinigung über neue BEMA-Positionen abrechnen.

Hintergrund

Die wichtigsten Änderungen: Neu eingeführte BEMA-Positionen für risikogruppenbezogene Prophylaxe ermöglichen eine differentielle Abrechnung je nach Patientenrisikoprofil. Die Zuschussregelung der GKV für zweimal jährliche Prophylaxe wurde auf Patienten mit Diabetes mellitus und Schwangere ausgeweitet. Für die Privatabrechnung nach GOÄ-ZÄ bieten die neuen klinischen Leitlinien zusätzliche Begründungsgrundlagen für höhere Steigerungsfaktoren.

Wann gilt das nicht?

In reinen Kassenzahnarztpraxen ohne spezialisiertes Prophylaxeangebot ändert sich im Alltag wenig. Die Neuregelungen entfalten ihren Mehrwert vor allem in Praxen mit einem strukturierten Recall-System und Prophylaxe-Spezialistinnen.

Ärzteversichert berät Zahnärzte zu einem optimalen Versicherungsschutz, der auch die wachsenden Risiken in einem erweiterten Prophylaxeangebot berücksichtigt.

Prophylaxe-Abrechnung 2026: Neue BEMA-Positionen für Risikogruppen und erweiterte GKV-Erstattungen verbessern die Erlösmöglichkeiten in Zahnarztpraxen mit strukturiertem Prophylaxekonzept.

Quellen: KZBV, BEMA-Änderungen 2026; GKV-Spitzenverband, Prophylaxerichtlinien 2026; BZÄK, Leitlinie Prophylaxe 2025.

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