Psychiater mit eigener Praxis berichten, dass eine Überprüfung der Deckungssumme alle zwei Jahre sinnvoll ist, da sich Schadensurteile im psychiatrischen Bereich nach oben entwickeln.

Hintergrund

Erfahrene niedergelassene Psychiater empfehlen, Kriseninterventionen und stationäre Einweisungen im Versicherungsvertrag explizit zu benennen. Haftungsfälle entstehen häufig im Zusammenhang mit fehlerhafter Medikation, unzureichender Suizidprävention oder mangelhafter Dokumentation. Gerade bei Gutachtertätigkeiten, die viele Psychiater nebenberuflich übernehmen, ist ein separater Einschluss oder eine Erweiterung der Police notwendig.

Wann gilt das nicht?

Wer ausschließlich als angestellter Arzt in einer psychiatrischen Klinik arbeitet, ist über den Krankenhausträger abgesichert und benötigt keine eigene Berufshaftpflicht. Gleiches gilt für Ärzte in Weiterbildung unter direkter Aufsicht.

Ärzteversichert berät Psychiater individuell, welche Zusatzbausteine für ihre konkrete Tätigkeit sinnvoll sind.

Praxisinhaber in der Psychiatrie sollten ihre Berufshaftpflicht alle zwei Jahre prüfen lassen und Gutachter-, Teletherapie- sowie Kriseninterventionsrisiken explizit einschließen.

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