Ab 2026 überarbeiten mehrere große PKV-Anbieter ihre Psychotherapie-Klauseln und führen engere Genehmigungsgrenzen ein, was insbesondere Langzeittherapien betrifft.
Hintergrund
Bislang war die Psychotherapie in der PKV häufig ohne Vorab-Genehmigung erstattungsfähig, solange ein niedergelassener Therapeut mit Kassenzulassung behandelt. Neue Tarifbedingungen 2026 sehen in einigen Tarifen eine Begrenzung auf 60 Sitzungen pro Kalenderjahr vor, bei Langzeittherapien ist eine Vorabanerkennung nötig. Ärzte als PKV-Versicherte sollten ihren Tarif auf diese Änderung hin prüfen lassen.
Wann gilt das nicht?
Beamtentarife mit Beihilfe und ältere Bestandsverträge bleiben in der Regel von den Neuregelungen ausgenommen. Auch Tarife mit pauschaler Kostenerstattung ohne Sitzungsbegrenzung sind nicht betroffen.
Ärzteversichert prüft für PKV-Versicherte, ob der bestehende Tarif Psychotherapie auch nach 2026 vollständig abdeckt.
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