Die PKV bietet bei Psychotherapie deutlich kürzere Wartezeiten auf einen Therapieplatz als die GKV, erfordert aber bei Langzeittherapien häufig eine Vorab-Genehmigung.

Hintergrund

Vorteil: PKV-Versicherte können jeden Therapeuten mit Approbation wählen, auch Privatpraxen ohne Kassenzulassung. Die Kostenübernahme erfolgt häufig zu 100 Prozent ohne Eigenanteil. Nachteil: Bei einigen Tarifen gilt eine jährliche Sitzungsgrenze von 30 bis 60 Einheiten. Werden diese überschritten, muss eine erneute Genehmigung beantragt werden, was den Therapiefluss unterbrechen kann.

Wann gilt das nicht?

Tarife mit unbegrenzter Psychotherapie-Erstattung ohne Genehmigungsvorbehalt sind von diesen Einschränkungen ausgenommen. Solche Tarife sind bei der Neuabschluss-Beratung über Ärzteversichert gezielt auswählbar.

PKV-Versicherte profitieren von freier Therapeutenwahl und kurzen Wartezeiten, müssen aber Sitzungsgrenzen und Genehmigungsvorbehalte im eigenen Tarif kennen.

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