Ab 2026 sind alle vertragsärztlichen Praxen verpflichtet, ihr Qualitätsmanagementsystem auf die aktualisierten Anforderungen der QM-Richtlinie des G-BA anzupassen, inklusive digitaler Dokumentationsnachweise.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die QM-Richtlinie überarbeitet. Neu ist die explizite Pflicht, interne Audits mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren sowie Patientsicherheits-Berichtsysteme zu nutzen. Praxen mit mehr als drei Ärzten müssen außerdem einen benannten QM-Beauftragten vorweisen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können bei Verstößen Stichprobenprüfungen vornehmen.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Praxen ohne GKV-Zulassung unterliegen nicht der G-BA-QM-Richtlinie. Auch Praxen, die bereits nach DIN EN ISO 9001 oder KTQ zertifiziert sind, erfüllen die neuen Anforderungen in der Regel automatisch.

Ärzteversichert informiert über Berufsrechtsschutzpolicen, die auch bei KV-Prüfverfahren im QM-Bereich Rechtsschutz bieten.

Ab 2026 müssen GKV-zugelassene Arztpraxen ihr QM-System an die überarbeitete G-BA-Richtlinie anpassen, inklusive jährlicher interner Audits und digitaler Dokumentation.

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