Ab 2026 stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Quartalsberichte auf ein vollständig digitales Format um, das interaktive Benchmarking-Funktionen enthält und den Vergleich mit Fachgruppen-Durchschnittswerten ermöglicht.
Hintergrund
Die neuen digitalen Quartalsberichte ermöglichen es Ärzten, ihr Abrechnungsverhalten direkt mit dem Fachgruppendurchschnitt zu vergleichen und potenzielle Abrechnungslücken oder Regressrisiken frühzeitig zu erkennen. Bisher waren diese Vergleiche nur über Anfrage bei der KV möglich. Die neue Transparenz erleichtert auch die Vorbereitung auf KV-Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Wann gilt das nicht?
Privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Zulassung erhalten keine KV-Quartalsberichte. Auch Ärzte, die ausschließlich über eine BAG abrechnen, erhalten die Berichte auf die BAG bezogen, nicht individuell.
Ärzteversichert empfiehlt, Quartalsberichte regelmäßig auf Abrechnungsauffälligkeiten zu prüfen, die zu Regressen führen könnten, und bietet Beratung zu Rechtsschutzpolicen für KV-Streitigkeiten.
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