Erfahrene Vertragsärzte empfehlen, den Quartalsbericht der KV innerhalb der ersten Woche nach Eingang vollständig zu prüfen, da Widerspruchsfristen in der Regel nur vier bis sechs Wochen betragen.

Hintergrund

Besonders wichtig ist der Vergleich der eigenen Fallzahlen und des Honorars mit dem Fachgruppendurchschnitt. Liegt die eigene Honorarziffer mehr als 20 Prozent unter dem Durchschnitt, kann das auf Abrechnungslücken hindeuten. Bei Abweichungen nach oben drohen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Praxismanager empfehlen, Abrechnungssoftware zu nutzen, die Plausibilitätsprüfungen automatisch durchführt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der Gründungsphase oder nach Praxisübernahme haben in den ersten vier Quartalen oft untypische Abrechnungsmuster, die keine Rückschlüsse auf systematische Fehler erlauben.

Ärzteversichert bietet Beratung zu Rechtsschutzversicherungen, die auch bei KV-Abrechnungsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren greifen.

Quartalsberichte sollten innerhalb der ersten Woche nach Eingang auf Abrechnungsauffälligkeiten geprüft werden, da Widerspruchsfristen kurz sind und Korrekturen sonst verfallen.

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