Ab 2026 gelten in der Radiologie verschärfte Strahlenschutzanforderungen bei der Neubeschaffung von Geräten, und bestehende Geräteversicherungen müssen auf aktuelle Marktwerte geprüft werden.

Hintergrund

Die aktualisierte Strahlenschutzverordnung sieht vor, dass neue CT- und MRT-Geräte erweiterte Dosisoptimierungssysteme besitzen müssen. Dies erhöht die Investitionskosten erheblich. Gleichzeitig sind viele bestehende Gerätepolicen auf Basis veralteter Wiederbeschaffungswerte abgeschlossen, was im Schadensfall zu Unterdeckung führen kann. Radiologen sollten ihre Elektronikversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung aktualisieren.

Wann gilt das nicht?

Radiologen, die ihre Geräte vollständig leasen, sind über den Leasinggeber abgesichert und müssen keine eigene Geräteversicherung anpassen. Auch rein diagnostische MRT-Einheiten ohne ionisierende Strahlung unterliegen nicht den Strahlenschutzänderungen.

Ärzteversichert prüft für Radiologen, ob die bestehende Elektronik- und Betriebsunterbrechungsversicherung den Investitionswert der Praxisgeräte ausreichend abdeckt.

Ab 2026 müssen Radiologen bei Neuinvestitionen erweiterte Strahlenschutzauflagen beachten und bestehende Gerätepolicen auf aktuelle Wiederbeschaffungswerte prüfen lassen.

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