Ab 2026 erweitern führende Anbieter von Arzt-Rechtsschutzversicherungen ihren Deckungsumfang um telemedizinische Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz KI-gestützter Diagnosesoftware.

Hintergrund

Bisher waren Rechtsstreitigkeiten aus Telemedizin-Behandlungen in vielen Policen explizit ausgeschlossen oder unklar geregelt. Mit dem flächendeckenden Einsatz von Videosprechstunden und KI-Diagnosetools entstehen neue Haftungsfragen, die speziellen Rechtsschutz erfordern. Außerdem reagieren Versicherer 2026 auf die gestiegene Zahl von Kammerdisziplinarverfahren und bieten dafür erweiterte Deckungen an.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich stationär tätig sind und keine Telemedizin anbieten, sind von den neuen Telemedizin-Klauseln nicht betroffen. Für sie ändern sich die wesentlichen Bedingungen nicht.

Ärzteversichert prüft kostenlos, ob die bestehende Rechtsschutzversicherung die neuen Risikobereiche Telemedizin und KI-Diagnostik abdeckt.

Ab 2026 decken neue Arzt-Rechtsschutzpolicen auch Telemedizin-Streitigkeiten und KI-Diagnosefehler ab. Bestehende Policen sollten auf diese Klauseln geprüft werden.

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