Ärzte mit Rechtsschutzversicherung berichten, dass diese vor allem bei KV-Abrechnungsstreitigkeiten, Arbeitsgerichtsverfahren mit Praxismitarbeitern und Widersprüchen gegen Kammerbeschlüsse einen entscheidenden Mehrwert bietet.

Hintergrund

Häufig genannte Fälle in der Praxis sind: Widersprüche gegen KV-Regresse, bei denen anwaltliche Unterstützung die Erfolgsquote erheblich steigert, sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Praxismitarbeitern, deren Kosten ohne Rechtsschutz schnell fünfstellig werden. Ärzte empfehlen, darauf zu achten, dass Straf-Rechtsschutz auch für fahrlässige Behandlungsfehler im Vertrag enthalten ist, da dieser oft separat gebucht werden muss.

Wann gilt das nicht?

Vorsätzliche Straftaten sind generell vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Auch laufende Rechtsstreitigkeiten, die vor Versicherungsabschluss begonnen haben, sind nicht abgedeckt.

Ärzteversichert berät Ärzte bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung, die alle berufstypischen Risiken einschließt.

Arzt-Rechtsschutzversicherungen sind besonders wertvoll bei KV-Regressverfahren und Arbeitsgerichtsprozessen. Straf-Rechtsschutz für fahrlässige Behandlungsfehler sollte explizit eingeschlossen sein.

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