Ab 2026 erweitern die Kassenärztlichen Vereinigungen die Prüfkriterien für Wirtschaftlichkeitsprüfungen um neue Kennzahlen zur Verordnungsqualität, was eine vorausschauende Regressvermeidung für Vertragsärzte noch wichtiger macht.
Hintergrund
Die neuen Prüfkennzahlen umfassen unter anderem das Verhältnis von Generika- zu Originalpräparat-Verordnungen sowie die Einhaltung von AMNOG-Nutzenbewertungen bei Neuzulassungen. Ärzte, die diese Kennzahlen systematisch im Blick behalten, können frühzeitig gegensteuern, bevor eine formelle Prüfung eingeleitet wird. Praxisverwaltungssoftware bietet zunehmend integrierte Regresswarnsysteme.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne GKV-Verordnungsbudget unterliegen keinen KV-Wirtschaftlichkeitsprüfungen und sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Ärzteversichert empfiehlt Vertragsärzten eine Rechtsschutzversicherung, die auch KV-Regressverfahren und Widerspruchsverfahren vollständig abdeckt.
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