Erfahrene Vertragsärzte empfehlen, vierteljährlich die eigenen Verordnungsquoten mit dem Fachgruppendurchschnitt abzugleichen und bei Abweichungen von mehr als 15 Prozent sofort gegenzusteuern.

Hintergrund

Besonders wichtig ist die regelmäßige Prüfung des Arzneimittelbudgets, da dies der häufigste Regressanlass ist. Erfahrene Ärzte nutzen die von der KV angebotenen kostenlosen Benchmarking-Tools und dokumentieren medizinische Besonderheiten ihrer Patientenstruktur schriftlich, um im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Praxisbesonderheit nachweisen zu können. Ein gutes Praxisverwaltungssystem mit Regresswarnung ist empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit besonderer Patientenstruktur, etwa hohem Anteil chronisch Kranker oder geriatrischer Patienten, haben in der Regel anerkannte Praxisbesonderheiten und müssen höhere Verordnungsquoten nicht fürchten.

Ärzteversichert bietet Rechtsschutz-Tarife, die bei KV-Regressverfahren vollständig greifen und auch Kostenvorschüsse für externe Gutachter übernehmen.

Regress-Vermeidung gelingt durch regelmäßige Verordnungsanalyse im Fachgruppenvergleich und schriftliche Dokumentation von Praxisbesonderheiten für den Ernstfall.

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