Aktive Regressvermeidung schützt Vertragsärzte vor empfindlichen Nachzahlungsforderungen der KV, birgt aber das Risiko, dass Ärzte aus Kostenfurcht medizinisch notwendige, teure Medikamente nicht mehr verordnen.

Hintergrund

Vorteil: Regresse können sich auf Beträge von 10.000 bis über 100.000 Euro summieren und die Praxis existenziell gefährden. Eine systematische Verordnungsüberwachung verhindert dies. Nachteil: Wenn Ärzte primär Kostenaspekte statt medizinische Notwendigkeit in den Vordergrund stellen, entsteht ein ethischer Konflikt. Eine ausgewogene Strategie, die Verordnungsfreiheit und Wirtschaftlichkeit verbindet, ist entscheidend.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit nachgewiesener Praxisbesonderheit und überdurchschnittlich schwerem Patientenkollektiv sind von Regressverfahren weitgehend geschützt und müssen keine restriktive Verordnungsstrategie verfolgen.

Ärzteversichert empfiehlt, eine Rechtsschutzversicherung mit speziellem KV-Verfahrensschutz als Sicherheitsnetz zur Regressvermeidungsstrategie zu ergänzen.

Aktive Regressvermeidung ist wirtschaftlich sinnvoll, darf aber nicht auf Kosten der medizinischen Behandlungsfreiheit gehen. Dokumentierte Praxisbesonderheiten bieten den besten Schutz.

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