Ab 2026 vereinfacht die GKV das Genehmigungsverfahren für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen und ermöglicht erstmals eine digitale Antragstellung über das elektronische Gesundheitsportal.
Hintergrund
Bisher war die Beantragung stationärer oder ambulanter Reha-Leistungen mit erheblichem Papieraufwand und langen Bewilligungszeiten verbunden. Die Reform 2026 sieht vor, dass Anträge innerhalb von drei Wochen beschieden werden müssen. Außerdem wird der Zugang zu ambulanter Reha gegenüber stationärer Reha gestärkt, was für berufstätige GKV-versicherte Ärzte, die ihre Praxis nicht für mehrere Wochen schließen können, einen erheblichen Vorteil bedeutet.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte sind von GKV-Reha-Regelungen nicht betroffen. Auch anerkannte Berufskrankheiten werden über die Berufsgenossenschaft, nicht über die GKV, abgewickelt.
Ärzteversichert berät GKV-versicherte Ärzte, die einen PKV-Wechsel erwägen, auch zu den Unterschieden bei Reha-Leistungen.
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