Ab 2026 gelten aktualisierte RKI-Empfehlungen für ambulant operierende Praxen, die höhere Anforderungen an Raumlufttechnik und Oberflächendesinfektion in Eingriffsräumen stellen.

Hintergrund

Die überarbeiteten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts schreiben für Praxen mit ambulanten Eingriffen eine Mindestluftwechselrate und spezifische Filterkategorien vor. Dies betrifft vor allem dermatologische, augenärztliche und orthopädische Praxen mit eigenem Eingriffsraum. Die Kosten für eine Nachrüstung bestehender Lüftungsanlagen können zwischen 5.000 und 30.000 Euro betragen.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne eigene Eingriffsräume, die keine ambulanten Operationen durchführen, sind von diesen Anforderungen nicht betroffen. Reine Praxen für konservative Behandlung benötigen keine spezielle Reinraumtechnik.

Ärzteversichert empfiehlt, Investitionskosten für Reinraumtechnik-Nachrüstungen in die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einzubeziehen.

Ab 2026 gelten verschärfte RKI-Anforderungen für Reinraumtechnik in ambulant operierenden Praxen. Praxen mit Eingriffsraum sollten ihre Lüftungsanlage auf Konformität prüfen lassen.

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