Ambulant operierende Ärzte berichten, dass die Einhaltung von Reinraumstandards nicht nur eine Hygienepflicht ist, sondern im Haftungsfall nachweislich die Berufshaftpflicht entlastet.

Hintergrund

Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, Reinraumtechnik bereits bei der Praxisplanung einzubeziehen und einen auf Medizinbau spezialisierten Architekten zu beauftragen. Regelmäßige Wartungsnachweise der Lüftungsanlage sind bei Hygieneinspektionen des Gesundheitsamtes Pflicht und sollten lückenlos archiviert werden. Bei postoperativen Wundinfektionen ist die Dokumentation der Reinraumstandards ein entscheidender Faktor für den Ausgang eines Haftpflichtverfahrens.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne operativen Bereich benötigen keine spezielle Reinraumtechnik und sind von diesen Erfahrungen nicht betroffen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine lückenlose Hygienedokumentation auch die Berufshaftpflichtprämie positiv beeinflussen kann.

Dokumentierte Reinraumstandards schützen ambulant operierende Ärzte nicht nur hygienisch, sondern auch haftungsrechtlich bei postoperativen Komplikationen.

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