Ärzte empfehlen, bei Reiseversicherungen explizit zu prüfen, ob Erste-Hilfe-Leistungen im Ausland versicherungsrechtlich abgedeckt sind, da dies in Standardtarifen häufig fehlt.
Hintergrund
Ein häufig geschildertes Problem: Ärzte, die im Ausland bei einem Unfall helfen, können rechtlich haftbar gemacht werden, wenn die Behandlung Fehler enthält. Die meisten Standardreiseversicherungen enthalten hierfür keinen Schutz. Erfahrene Ärzte empfehlen außerdem, bei Reisen zu medizinischen Kongressen eine separate Berufshaftpflicht-Auslandserweiterung zu prüfen, da Vortragstätigkeiten im Ausland oft nicht über die Inlands-Berufshaftpflicht abgedeckt sind.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich privat reisen und keine medizinischen Tätigkeiten ausüben, benötigen keine arztspezifische Reiseversicherungserweiterung.
Ärzteversichert bietet einen Schnellcheck, ob die bestehende Reiseversicherung Ärzte umfassend schützt.
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