Ab 2026 erleichtern neue gesetzliche Regelungen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für angestellte Klinikärzte zugunsten des ärztlichen Versorgungswerks.

Hintergrund

Angestellte Klinikärzte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag vom ärztlichen Versorgungswerk befreien lassen. Bislang war dieser Prozess bürokratisch aufwändig und führte bei Krankenhausträgern häufig zu Komplikationen. Die neue Regelung 2026 standardisiert das Antragsverfahren und verpflichtet Arbeitgeber zur Mitwirkung innerhalb von vier Wochen. Klinikärzte, die noch keine Befreiung beantragt haben, sollten dies nachholen.

Wann gilt das nicht?

Klinikärzte, die nicht Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks sind, beispielsweise ausländische Ärzte ohne deutschen Kammereintrag, oder Ärzte in nicht kammerpflichtigen Tätigkeiten, sind von der Befreiungsmöglichkeit nicht betroffen.

Ärzteversichert berät Klinikärzte zur optimalen Kombination aus Versorgungswerk und privater Altersvorsorge.

Ab 2026 erleichtern neue Regelungen die Befreiung angestellter Klinikärzte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des ärztlichen Versorgungswerks.

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