Klinikärzte mit langfristiger Zugehörigkeit zum ärztlichen Versorgungswerk erzielen im Rentenalter durchschnittlich 30 bis 50 Prozent höhere Versorgungsleistungen als vergleichbare GRV-Versicherte.

Hintergrund

Ein häufiges Problem ist, dass Berufsanfänger die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nicht rechtzeitig beantragen und so doppelt beitragspflichtig werden. Erfahrene Klinikärzte empfehlen, den Antrag auf Befreiung innerhalb der ersten drei Monate nach Beschäftigungsbeginn zu stellen. Außerdem sollten Lücken im Versorgungswerk, die durch Elternzeit oder Auslandsaufenthalte entstehen, durch freiwillige Beiträge geschlossen werden.

Wann gilt das nicht?

Klinikärzte in Teilzeit unter bestimmten Verdienstgrenzen haben in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu Versorgungswerk-Beitragspflichten.

Ärzteversichert analysiert für Klinikärzte die optimale Altersvorsorgestrategie zwischen Versorgungswerk, privater Rentenversicherung und Rürup.

Klinikärzte sollten die Befreiung von der GRV zugunsten des Versorgungswerks innerhalb der ersten drei Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen, um Doppelbeitragszahlungen zu vermeiden.

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