Das ärztliche Versorgungswerk erwirtschaftet langfristig höhere Renditen als die gesetzliche Rentenversicherung, schließt aber vorzeitige Auszahlungen grundsätzlich aus.
Hintergrund
Vorteil: Die berufsständischen Versorgungswerke investieren Beiträge am Kapitalmarkt und erzielen historisch Renditen von 3 bis 5 Prozent, während die GRV umlagefinanziert ist. Im Alter ergibt sich für Ärzte mit langer Beitragszeit eine deutlich höhere Monatsrente. Nachteil: Beiträge sind bis zum Rentenalter gebunden. Bei einem Wechsel ins Ausland oder aus dem ärztlichen Beruf gibt es oft nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Beitragserstattung.
Wann gilt das nicht?
Klinikärzte, die planen, dauerhaft ins Ausland zu emigrieren, sollten abwägen, ob ein Versorgungswerk-Beitrag sinnvoller ist als eine portablere private Rentenversicherung.
Ärzteversichert berät Klinikärzte zur optimalen Kombination aus Versorgungswerk-Pflichtbeitrag und ergänzender privater Altersvorsorge.
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