Ab 2026 aktualisieren mehrere ärztliche Versorgungswerke ihre Rentenberechnungsformeln auf Basis neuer Sterbetafeln, was bei unverändertem Beitrag zu niedrigeren Rentenanwartschaften führen kann.

Hintergrund

Ärzte leben statistisch länger als der Bevölkerungsdurchschnitt. Versorgungswerke müssen ihre Berechnungsgrundlagen regelmäßig anpassen, um langfristig zahlungsfähig zu bleiben. Die Anpassung 2026 reduziert bei manchen Versorgungswerken die prognostizierte Monatsrente um zwei bis fünf Prozent. Ärzte sollten ihre Renteninformation vom Versorgungswerk aktualisieren und prüfen, ob die prognostizierte Rente noch ausreicht.

Wann gilt das nicht?

Bereits laufende Renten aus Versorgungswerken sind von der Neukalkulation nicht betroffen. Nur Anwärter, also Ärzte, die noch einzahlen, sind von den geänderten Berechnungsgrundlagen betroffen.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, nach der Rentenberechnungsanpassung eine Versorgungslückenanalyse durchzuführen und privat vorzusorgen.

Ab 2026 senken aktualisierte Sterbetafeln bei einigen ärztlichen Versorgungswerken die prognostizierte Rentenanwartschaft. Ärzte sollten ihre Versorgungslücke neu berechnen lassen.

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