Die Riester-Rente bleibt 2026 trotz geplanter Reform für die meisten niedergelassenen Ärzte und Klinikärzte, die in das Versorgungswerk einzahlen, nicht förderfähig.
Hintergrund
Grundvoraussetzung für die Riester-Förderung ist die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die meisten Ärzte über das ärztliche Versorgungswerk abgesichert und von der GRV befreit sind, entfällt die Riester-Berechtigung. Ausnahme: Klinikärzte, die noch keine Befreiung von der GRV beantragt haben, können theoretisch Riester nutzen, profitieren aber in der Regel mehr von der Rürup-Rente.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in Teilzeit unter die Mindestbeitragspflicht der GRV fallen oder aus anderen Gründen GRV-pflichtversichert sind, können Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Ärzteversichert klärt auf Wunsch, ob ein Arzt riesterberechtigt ist, und empfiehlt gegebenenfalls Alternativen wie Rürup oder betriebliche Altersvorsorge.
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