Die Riester-Rente bleibt 2026 trotz geplanter Reform für die meisten niedergelassenen Ärzte und Klinikärzte, die in das Versorgungswerk einzahlen, nicht förderfähig.

Hintergrund

Grundvoraussetzung für die Riester-Förderung ist die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die meisten Ärzte über das ärztliche Versorgungswerk abgesichert und von der GRV befreit sind, entfällt die Riester-Berechtigung. Ausnahme: Klinikärzte, die noch keine Befreiung von der GRV beantragt haben, können theoretisch Riester nutzen, profitieren aber in der Regel mehr von der Rürup-Rente.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die in Teilzeit unter die Mindestbeitragspflicht der GRV fallen oder aus anderen Gründen GRV-pflichtversichert sind, können Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

Ärzteversichert klärt auf Wunsch, ob ein Arzt riesterberechtigt ist, und empfiehlt gegebenenfalls Alternativen wie Rürup oder betriebliche Altersvorsorge.

Die meisten Ärzte sind nicht riesterberechtigt, da sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Alternativen wie die Rürup-Rente sind für Ärzte steuerlich attraktiver.

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