Die Riester-Rente bietet staatliche Zulagen und Steuervorteile für berechtigte Personen, ist aber für die meisten Ärzte wegen der Versorgungswerk-Mitgliedschaft nicht zugänglich und damit wenig relevant.

Hintergrund

Vorteil für den kleinen Kreis berechtigter Ärzte: Staatliche Grundzulage von 175 Euro jährlich sowie Kinderzulagen. Steuerlicher Abzug der Beiträge als Sonderausgaben. Nachteil für alle: Riester-Verträge sind bekannt für hohe Abschlusskosten und vergleichsweise niedrige Renditen. Im Vergleich zur Rürup-Rente, die für Ärzte in der Spitzensteuerklasse deutlich attraktiver ist, schneidet Riester für Mediziner schlecht ab.

Wann gilt das nicht?

Kinderreiche GRV-pflichtige Ärzte können durch die Kinderzulagen eine bessere Riester-Rendite erzielen, sollten aber dennoch die Rürup-Rente als Alternative prüfen.

Ärzteversichert berät umfassend zu Vor- und Nachteilen aller Rentenprodukte und findet die optimale Lösung für jeden Arzt.

Die Riester-Rente ist für Versorgungswerk-Mitglieder nicht zugänglich. Für GRV-pflichtige Ärzte ist sie formal nutzbar, die Rürup-Rente ist aber in der Regel wirtschaftlich attraktiver.

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