Ärzte, die eine Praxis finanziert haben, berichten übereinstimmend, dass Banken eine Risikolebensversicherung mit Abtretung an die Bank als Voraussetzung für den Kredit fordern.
Hintergrund
Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Deckungssumme nicht nur am aktuellen Kreditbetrag, sondern auch am Einkommensausfall für die Familie zu orientieren. Gerade bei Ärzten mit kleinen Kindern oder Einzelverdiener-Situationen kann eine Deckungssumme von zwei bis drei Jahresgehältern sinnvoll sein. Ein häufiger Fehler ist, den günstigsten Anbieter ohne Prüfung der Gesundheitsfragen zu wählen, was zu unerwarteten Ablehnungen führen kann.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Familienmitglieder, die von ihrem Einkommen abhängig sind, benötigen keine Risikolebensversicherung zur persönlichen Absicherung. Für sie ist sie ausschließlich als Bankbesicherung relevant.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Risikolebensversicherung für Praxisfinanzierungen und optimiert gleichzeitig die persönliche Absicherung der Familie.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →