Ab 2026 müssen Zahnärzte mit DVT-Geräten erweiterte Fachkundenachweise und eine jährliche Qualitätskontrolle nachweisen, die von der Strahlenschutzbehörde überprüft werden kann.
Hintergrund
Die aktualisierte Strahlenschutzverordnung stellt an DVT-Betreiber höhere Anforderungen als an konventionelle Panoramaröntgen-Geräte. Neu ist die Pflicht zur Dosisreferenzwert-Dokumentation für jede DVT-Aufnahme sowie zur jährlichen Qualitätskontrolle durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation. Zahnarztpraxen, die DVT erst kürzlich eingeführt haben, sollten prüfen, ob alle Fachkundenachweise vorliegen.
Wann gilt das nicht?
Zahnarztpraxen, die ausschließlich konventionelles Zahnröntgen ohne DVT betreiben, sind von den DVT-spezifischen Neuregelungen nicht betroffen.
Ärzteversichert empfiehlt für Zahnarztpraxen mit DVT eine spezialisierte Geräteversicherung und Betriebshaftpflicht, die Strahlenschutzverstöße absichert.
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