Ab 2026 schreibt die aktualisierte Röntgenverordnung eine vollständig digitale Befundarchivierung und erweiterte Strahlenexpositionsdokumentation für alle Praxen mit Röntgenanlagen vor.

Hintergrund

Kernpunkte der Änderung: Röntgenbefunde müssen ab 2026 digital archiviert und für mindestens zehn Jahre abrufbar sein. Die Strahlenexposition je Patient muss vollständig dokumentiert werden, und bei Überschreitung von Dosisrichtwerten muss eine Begründung in der Patientenakte hinterlegt sein. Praxen, die noch mit analogen Röntgensystemen arbeiten, müssen bis Ende 2026 auf Digitalsysteme umstellen.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die bereits vollständig digital arbeiten und alle Befunde in einem geeigneten Archivierungssystem speichern, erfüllen die neuen Anforderungen in der Regel bereits. Eine Prüfung der Archivierungssoftware auf Konformität ist dennoch empfehlenswert.

Ärzteversichert empfiehlt Praxen mit Röntgenanlagen, den Versicherungsschutz auf Compliance-Verstöße und Haftung aus Strahlenschutzmängeln zu prüfen.

Ab 2026 ist eine vollständig digitale Röntgenbefundarchivierung Pflicht. Praxen mit analogen Systemen müssen bis Ende 2026 auf digitale Röntgentechnik umstellen.

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