Ärzte mit Röntgenanlage empfehlen, die Sachkundezertifikate aller röntgendurchführenden Mitarbeiter in einer Wiedervorlageakte zu führen, da Ablaufdaten oft übersehen werden und Kontrollen unangekündigt erfolgen.
Hintergrund
Ein häufiger Fehler ist, die Röntgenverordnung als Einmalthema zu behandeln, statt sie als laufende Compliance-Aufgabe zu verstehen. Sachkundenachweise müssen regelmäßig erneuert werden, die Qualitätssicherung muss jährlich dokumentiert sein, und der Strahlenschutzbeauftragte muss namentlich benannt und erreichbar sein. Bei Gesundheitsamt-Kontrollen sind diese Unterlagen sofort vorzulegen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich als Auftraggeber von Röntgenleistungen tätig sind und keine eigene Röntgenanlage betreiben, sind von der Röntgenverordnung nicht unmittelbar betroffen.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Röntgenverordnung zu Bußgeldern und Praxisschließungen führen kann, die über einen Betriebsrechtsschutz abgesichert werden sollten.
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