Eine eigene Röntgenanlage ermöglicht sofortige Diagnostik ohne Patientenwartezeiten und Überweisungen, verursacht aber neben dem Kaufpreis erhebliche jährliche Compliance-Kosten für Wartung, Qualitätssicherung und Mitarbeiterschulung.
Hintergrund
Vorteil: Sofortige Befunderhebung ohne Überweisungsumweg verbessert die Behandlungseffizienz und Patientenbindung. Für Orthopäden, Unfallchirurgen und Allgemeinmediziner mit hohem Röntgenaufkommen amortisiert sich eine eigene Anlage innerhalb von drei bis fünf Jahren. Nachteil: Die Röntgenverordnung schreibt umfangreiche Dokumentations- und Schulungspflichten vor. Verstöße können zu Bußgeldern bis 50.000 Euro und Praxisschließungen führen.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit niedrigem Röntgenbedarf, etwa Psychiater oder Dermatologen ohne operative Eingriffe, haben keinen wirtschaftlichen Anreiz für eine eigene Röntgenanlage.
Ärzteversichert empfiehlt für Praxen mit eigener Röntgenanlage eine Geräteversicherung und einen Betriebsrechtsschutz, der auch Bußgeldverfahren nach Röntgenverordnung abdeckt.
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