Ärzte in GmbH-Praxen empfehlen, Rückstellungen immer in enger Abstimmung zwischen Steuerberater und Rechtsberater zu bilden, da Fehler bei der Bewertung zu Steuernachzahlungen führen können.

Hintergrund

Erfahrene Praxisinhaber nutzen Rückstellungen für drei Hauptbereiche: Personalrückstellungen für offene Urlaubsansprüche und Überstunden, Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträge sowie Rückstellungen für drohende Regressforderungen von Krankenkassen. Die korrekte Bewertung, insbesondere von Pensionsrückstellungen, erfordert ein versicherungsmathematisches Gutachten. Ein häufiger Fehler ist die Unterbewertung von Personalrückstellungen.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in Einzelpraxis mit EÜR sind steuerliche Rückstellungen nicht relevant. Hier helfen andere Instrumente wie Investitionsabzugsbeträge zur Steueroptimierung.

Ärzteversichert empfiehlt, Rückstellungen für drohende Regressforderungen durch eine Rechtsschutzversicherung zu ergänzen, die die Abwehrkosten übernimmt.

Korrekt gebildete Rückstellungen in Arztpraxen-GmbHs senken die Steuerlast erheblich. Sie erfordern aber versicherungsmathematische Gutachten und enge Abstimmung mit Steuerberater und Rechtsanwalt.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →